HRB 134255: GTS GmbH, Hohenpeißenberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Klausenstraße 37, 82383 Hohenpeißenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2017 hat die Satzung neu gefasst. Gegenstand von Amts wegen ergänzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Spielhallen, Automaten, Diskotheken, Tanzlokalen und sonstigen gastronomischen Einrichtungen und Gastronomieberatung.
HRB 134255: GTS GmbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 31, 82377 Penzberg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Hohenpeißenberg, Landkreis Weilheim-Schongau. Geschäftsanschrift: Klausenstraße 37, 82383 Hohenpeißenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Anderl, Andrè, Penzberg, * ‒.‒.‒‒; Eberl, Jack, Penzberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Langner, Jens Florian, Hohenpeißenberg, * ‒.‒.‒‒; Langner, Martina Monika, Hohenpeißenberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GTS GmbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Grube 31, 82377 Penzberg). Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Geschäftsjahr) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
GTS GmbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Grube 31, 82377 Penzberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dahn, Armin, Murnau, * ‒.‒.‒‒; Dahn, Andreas, Emmering, * ‒.‒.‒‒.
GTS GmbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Grube 31, 82377 Penzberg). Die Dahn GmbH mit dem Sitz in Murnau (Amtsgericht München HRB 113094) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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