GTV Gesellschaft für Treuhand- und Vermögensverwaltung mbH, Lüneburg, Salzbrückerstraße 34, 21335 Lüneburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 mit der INTERFIRE PROTECTION HELLAS Ltd. mit Sitz in Nea Filadelfia in Attiki/ Griechenland (Amtsblatt der Regierung der Republik Griechenland, Heft für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Blatt 6857 vom 04.12.1995 und Blatt 5357 vom 24.07.1996) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird wirksam unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt (Griechenland).
GTV Gesellschaft für Treuhand- und Vermögensverwaltung mbH, Lüneburg, Salzbrückerstraße 34, 21335 Lüneburg.Bestellt als Geschäftsführer: Spiliotopoulos, Georgios, Athen/ Griechenland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Kühne, Jutta, Adendorf, * ‒.‒.‒‒.
GTV Gesellschaft für Treuhand- und Vermögensverwaltung mbH, Lüneburg, Salzbrückerstraße 34, 21335 Lüneburg.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 28.07.2009 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übertragender Rechtsträger - mit der INTERFIRE PROTECTION HELLAS Ltd., mit Sitz in Nea Filadelfia, Attiki, Griechenland (eingetragen in Griechenland, Amtsblatt der Regierung der Republik Griechenland, Heft für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Register Nr. 6857/1995 und 5357/1996) verschmolzen werden. Im Übrigen wird auf den Verschmelzungsplan vom 28.07.2009 Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können kostenlos eingeholt werden bei der GTV Gesellschaft für Treuhand- und Vermögensverwaltung mbH, Salzbrückerstr. 34, 21335 Lüneburg.
GTV Gesellschaft für Treuhand- und Vermögensverwaltung mbH, Lüneburg, Salzbrückerstraße 34, 21335 Lüneburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2008 unter Konkretisierung der §§ 3 und 5 vom 29.01.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2008 mit der NTL Trading GmbH mit Sitz in Adendorf (AG Lüneburg HRB 200961) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Gesellschaft für Treuhand- und Vermögensverwaltung Prignitz mbH, Lüneburg(Salzbrückerstr. 34, 21335 Lüneburg). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Lüneburg verlegt (Amtsgericht Lüneburg, HRB 201541).
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