HRB 16811: GUO Strategisches Management GmbH, Kaarst, Ludwig-Erhard-Str. 2 a, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 16811: GUO Strategisches Management GmbH, Kaarst, Ludwig-Erhard-Str. 2 a, 41564 Kaarst. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 16811: GUO Strategisches Management GmbH, Kaarst, Ludwig-Erhard-Str. 2 a, 41564 Kaarst. Nicht mehr Geschäftsführer: Hildebrand, Reiner, Rahden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Saxowski, Hans-Joachim, Salzkotten, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GUO Strategisches Management GmbH, Kaarst, Ludwig-Erhard-Str. 2 a, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01. Juni 2012. Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 2 a, 41564 Kaarst. Gegenstand: Unterstützung bei Entschuldungen sowie die Insolvenzberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hildebrand, Reiner, Rahden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.