GUS Computerdienstleistungen GmbH, Köln (Bonner Str. 211, 50968 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GUS Anwendungssysteme & Softwareentwicklung GmbH (künftig: GUS Deutschland GmbH) am 26.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GUS Computerdienstleistungen GmbH, Köln (Bonner Str. 211, 50968 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der GUS Anwendungssysteme & Softwareentwicklung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32553) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GUS Computerdienstleistungen GmbH, Köln (Bonner Str. 211, 50968 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: Dudek, Uta, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒.