HRB 55184: GUSTAV Geschäftsbesorgungs GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 e, 40212 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 97276: GUSTAV Beteiligungs GmbH, Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kötter, Henrie Wilhelm, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Plath, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Liquidator: Lorenz, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRB 55184: GUSTAV Geschäftsbesorgungs GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 e, 40212 Düsseldorf. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Nunmehr bestellt als Liquidator: Könneker, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Stock, Gabriele, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kämpf, Joachim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 62948: GUSTAV Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60e, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GUSTAV Management GmbH am 09.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 62948: GUSTAV Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60e, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2019 mit der GUSTAV Management GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54832) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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