GUTKAUF Handelsgesellschaft mbH & Co KG, Hann. Münden (Tannenkamp 7, 34346 Hann. Münden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hoppe & Röhrl GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 23.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GUTKAUF Handelsgesellschaft mbH & Co KG, Hann. Münden (Tannenkamp 7, 34346 Hann. Münden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.03.2008 mit der Hoppe & Röhrl GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hann. Münden (HRA 111107) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.