WTX GmbH 4. Steuerberatungsgesellschaft, Aachen (Krefelder Straße 123, 52070 Aachen). Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GVB GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
WTX GmbH 4. Steuerberatungsgesellschaft, Aachen (Krefelder Str. 123, 52070 Aachen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2006. Gegenstand: die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere -die Beratung und Vertretung in Steuersachen; -die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; -die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; -die Durchführung von Abschluß- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; -die Existenzgründungsberatung; -die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; -die gutachterliche Tätigkeit; -sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus dem Berufsrecht ergeben, sind in dessen jeweils geltender Fassung zu beachten. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an anderen Steuerberatungsgesellschaften erwerben und halten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, muß dieser Steuerberater sein. Er vertritt die Gesellschaft dann allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einer der vertretenden Geschäftsführer muß Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Einzelvertretungsbefugnis darf jedoch nur Geschäftsführern erteilt werden, die Steuerberater sind. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, so ist diesem Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen. Geschäftsführer: Wollgarten, Horst, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.