Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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25.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital)
und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -
475.000,00 EUR beschlossen. |
a)
14.02.2024
Ritter |
HRB 110561: GVB Grundstücks-, Verwaltungs- und Beteiligungs Gesellschaft mbH, Cadenberge, Finkenhörne 4, 21781 Cadenberge. Bestellt als Geschäftsführer: Hartmann, Moritz, Cadenberge, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110561:GVB Grundstücks-, Verwaltungs- und Beteiligungs Gesellschaft mbH, Cadenberge, Gewerbestraße 3, 21781 Cadenberge.Neue Geschäftsanschrift: Finkenhörne 4, 21781 Cadenberge.
GVB Grundstücks-, Verwaltungs- und Beteiligungs Gesellschaft mbH, Cadenberge, Gewerbestraße 3, 21781 Cadenberge.Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 3, 21781 Cadenberge. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2002 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2002 mit der NOBA Norddeutsche Baustoffwerke Aktiengesellschaft mit Sitz in Cadenberge (AG Tostedt HRB 100643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.