GVE Agrarbetriebe GmbH & Co. KG, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Steinfeld-Mühlen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GVE Anlagenverwaltung GmbH & Co. KG am 17.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GVE Agrarbetriebe GmbH & Co. KG, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Steinfeld-Mühlen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.02.2009 mit der GVE Anlagenverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Steinfeld-Mühlen (Amtsgericht Oldenburg HRA 201635) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GVE Agrarbetriebe GmbH & Co. KG, Mühlen, Rienshof 2, 49439 Steinfeld-Mühlen.Geschäftsanschrift: Rienshof 2, 49439 Steinfeld-Mühlen.