HRB 11029: GVE Viehbeck Engineering + Systemtechnik GmbH, Großhabersdorf, Schwaighausener Str. 15, 90613 Großhabersdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Viehbeck, Thomas, Großhabersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Viehbeck, Thomas, Großhabersdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11029:GVE Viehbeck Engineering + Systemtechnik GmbH, Großhabersdorf, Schwaighausener Str. 15, 90613 Großhabersdorf.Einzelprokura: Viehbeck, Thomas, Großhabersdorf, * ‒.‒.‒‒.
GVE Viehbeck Engineering + Systemtechnik GmbH, Großhabersdorf (Schwaighausener Str. 15, 90613 Großhabersdorf). Die Ausgliederung wurde am 31.07.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 8788).
GVE Viehbeck Engineering + Systemtechnik GmbH, Großhabersdorf (Schwaighausener Straße 15, 90613 Großhabersdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der GVE Günther Viehbeck Engeneering e.K. mit dem Sitz in Großhabersdorf (AG Fürth HRA 8788) gemäß Ausgliederungsvertrag vom gleichen Tag und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
GVE Viehbeck Engineering + Systemtechnik GmbH, Großhabersdorf (Schwaighausener Str. 15, 90613 Großhabersdorf). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.07.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag die GVE Günther Viehbeck Engeneering e.K. mit dem Sitz in Großhabersdorf (Amtsgericht Fürth HRA 8788) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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