HRB 10403 HL: GVG Dr. Marcus GmbH, Reinbek, Buchtallee 4 c, 21465 Reinbek. Änderung zu Nr. 3: Namensänderung aufgrund Eheschließung; Geschäftsführer: Füllgraf, Kerstin, geb. Marcus, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
GVG Dr. Marcus GmbH, Reinbek, Buchtallee 4 c, 21465 Reinbek. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinsam durch einen Geschäftsführer mit Dr. Friedrich-Karl Marcus vertreten. Ist Dr. Friedrich-Karl Marcus nicht mehr Geschäftsführer, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann in jedem Fall erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Geschäftsführer: 2. Marcus, Lorenz, * ‒.‒.‒‒, Stuttgart; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Marcus, Kerstin, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
GVG Dr. Marcus GmbH, Reinbek, Buchtallee 4 c, 21465 Reinbek. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.12.2010 und 23.12.2010 ist die Vermögensverwaltungsgesellschaft Dr. Marcus mbH in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRB 243 GE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
GVG Dr. Marcus GmbH, Reinbek, Buchtallee 4 c, 21465 Reinbek. Name der Firma: GVG Dr. Marcus GmbH. Sitz der Firma: Reinbek; Geschäftsanschrift:; Buchtallee 4 c, 21465 Reinbek. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Verwaltung eigenen Grundbesitzes. Kapital: 25.000,00 EUR . Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam mit Dr. Friedrich-Karl Marcus vertreten. Ist Dr. Friedrich-Karl Marcus nicht mehr Geschäftsführer, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann in jedem Fall erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Dr. Marcus, Friedrich-Karl, * ‒.‒.‒‒, Reinbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2010. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Dr. Friedrich-Karl Marcus mbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 19 GE) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.08.2010..