GVG Gerüst-Vertriebs-GmbH, Hagen (Hestertstraße 72 b, 58135 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RUX GmbH am 27. Dezember 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GVG Gerüst-Vertriebs-GmbH, Hagen (Hestertstraße 72 b, 58135 Hagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. November 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. November 2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. November 2005 mit der RUX GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 4435) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.