GVM Gesundheitsversorgung Mitte/Südwest GmbH, Offenbach am Main, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main.Die Verschmelzung ist im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft am 14.09.2010 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2010 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Vanguard AG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 80368) beim Amtsgericht Berlin (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 23.08.2010 Bezug genommen.
GVM Gesundheitsversorgung Mitte/Südwest GmbH, Offenbach am Main, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Vanguard AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 80368) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GVM Gesundheitsversorgung Mitte/Südwest GmbH, Offenbach am Main, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Vanguard IT-Solutions GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 95811) verrschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Vanguard Service- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 85081) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Vanguard Systemlösungen für Medizinprodukte GmbH mit Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau, HRB 11689) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GVM Gesundheitsversorgung Mitte/Südwest GmbH, Offenbach am Main, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main.Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Berscheid, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grabow, Rainer, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
GVM Gesundheitsversorgung Mitte/Südwest GmbH, Offenbach am Main, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main.Geschäftsanschrift: Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Cejka, Torsten, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Grabow, Rainer, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Menten, Jörg, Zug / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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