GVM GmbH, Meerane, Werdauer Allee 2, 08393 Meerane. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 29.08.2012, AZ: 10 IN 1505/12, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
GVM GmbH, Meerane, Werdauer Allee 2, 08393 Meerane. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2011 mit Nachtrag vom 06.04.2011. Geschäftsanschrift: Werdauer Allee 2, 08393 Meerane. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Veredelung und Vertrieb von Backwaren, auch über Beteiligungsgesellschaften, insbesondere unter Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung in Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gramß, Gerhard, Bamberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GVM GmbH, Meerane, (Werdauer Allee 2, 08393 Meerane).Die Verschmelzung wurde am 26.08.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GVM GmbH, Meerane, (Werdauer Allee 2, 08393 Meerane).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsaträger vom selben Tag mit der Gramss Backstuben KG Suhl mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRA 301675) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Gramss Verwaltungs GmbH, Bamberg (Werdauer Allee 2, 08393 Meerane). Sitz verlegt nach Meerane (nun AG Chemnitz HRB 24189).
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen