Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2022
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit der BVG - Grundstücks- und
Verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in
Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB
28089) verschmolzen.
Der mit der BVG - Grundstücks- und Verwertungsgesellschaft
mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Frankfurt am Main,
HRB 28089) am 01.09.1992 abgeschlossene Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag ist durch
Verschmelzungsvertrag vom 16.08.2022 zum xx.xx.2022
(Eintragung Verschmelzung) aufgehoben. |
a)
12.10.2022
Bäuml
b)
Fall 22 |
HRB 22410: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Leitzbach, Sascha, Hochheim am Main, * ‒.‒.‒‒; Listau, Olesja, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Müller, Thomas, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒; Ubachs, Andreas, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22410: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Der mit der BVG - Grundstücks- und Verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28089) am 01.09.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 10.12.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 hat der Änderung zugestimmt.
HRB 22410: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden.
HRB 22410: GVN - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der BGS-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main 36954) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der AHBR-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 36997) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der GPP-Grundstücksgesellschaft Pariser Platz 6a mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 21929) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 10.06.2016 mit der GFI Gesellschaft für Investitionsberatung in Immobilien mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 40590) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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