GVW Garnveredlungswerke GmbH, Leverkusen (LIP-GL Geb. K 10, 51368 Leverkusen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LXS Dormagen Verwaltungs-GmbH am 07.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GVW Garnveredlungswerke GmbH, Leverkusen (LIP-GL Geb. K 10, 51368 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der LXS Dormagen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRB 7339) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GVW Garnveredlungswerke GmbH, Goch (Klever Straße 101, 47574 Goch). Der Sitz ist nach Leverkusen (Amtsgericht Köln HRB 57412) verlegt.
GVW Garnveredelungswerke GmbH, Leverkusen (Leverkusen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1971. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.01.2006 beschlossen, den Sitz von Goch (bisher AG Kleve HRB 1014) nach Leverkusen zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Sitz) zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag in § 12 (Bekanntmachungen) zu ändern. Gegenstand: die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb chemischer Erzeugnisse, insbesondere die Veredlung, beispielsweise Texturierung von Garnen und der Handel mit Garnen und Textilerzeugnissen aller Art. Soweit zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Geschäftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu beteiligen und solche zu erwerben. Stammkapital: 2.727.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz, Gerhard, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Coßmann, Stephanie, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Dückers, Hans, Goch, * ‒.‒.‒‒; Koll, Andreas, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schroer, Jochen, Höxter, * ‒.‒.‒‒. Zwischen der Bayer Faser GmbH mit Sitz in Dormagen (HRB 7339 AG Neuss) als herrschendem Unternehmen und der GVW Garnveredlungswerke GmbH als beherrschtem Unternehmen ist am 05. Februar 2002/13. Februar 2002 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung des beherrschten Unternehmens am 1. August 2002 und die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens am 24. Oktober 2002 zugestimmt hat.
GVW Garnveredlungswerke GmbH, Goch (Klever Straße 101, 47574 Goch). Nicht mehr Geschäftsführer: Hellwig, Jörg, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Gerhard, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.