GWB Gesellschaft für weltweite Beschaffung GmbH, Hof (Saale), Schaumbergstraße 8, 95032 Hof.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GWB PROCUREMENT GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 3736) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GWB Gesellschaft für weltweite Beschaffung GmbH, Hof (Saale) (Schaumbergstraße 8, 95032 Hof). Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2008 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Produktion von und der internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Autozubehör, soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Sicartex Autozubehör Curt Würstl GmbH, Hof (Saale) (Schaumbergstr. 8, 95032 Hof). Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) sowie 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: GWB Gesellschaft für weltweite Beschaffung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Produktion von und der internationale Handel mit Waren aller Art, soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die GWB Gesellschaft für weltweite Beschaffung GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 3885) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GWB Gesellschaft für weltweite Beschaffung GmbH, Hof (Schaumbergstr. 8, 95032 Hof). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sicartex Autozubehör Curt Würstl GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 531) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GWB Gesellschaft für weltweite Beschaffung GmbH, Hof (Schaumbergstr. 8, 95032 Hof). Die Verschmelzung wurde am 30.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hof HRB 531).
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