HRB 207827: GWE GmbH, Peine, Moorbeerenweg 1, 31228 Peine. Mit der BAUER Resources GmbH, Schrobenhausen (Amtsgericht Ingolstadt HRB 10456) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2021 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 207827: GWE GmbH, Peine, Moorbeerenweg 1, 31228 Peine. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2021. Geschäftsanschrift: Moorbeerenweg 1, 31228 Peine. Gegenstand: der Vertrieb und die Herstellung von Brunnenfiltern, Brunnenzubehör, Bohrgeräten, Pumpen, Rohren und Zubehör als auch von Komplettlösungen für die Gewinnung und Verteilung von Wasser, Öl, Gas und Geothermie sowie der Abwassertechnik. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hollmann, Markus, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Koch, Harald, Burgheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Czycholl, Ronny, Peine, * ‒.‒.‒‒; Harms, Christoph, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒; Pürschel, Thomas, Peine, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der GWE pumpenboese GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201201) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.11.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.