HRB 13159: GWF Mengele GmbH, Leipheim, Fliegerhorst G328, Günzburger Straße 70, 89340 Leipheim. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
GWF Mengele GmbH, Leipheim, Fliegerhorst G328, Günzburger Straße 70, 89340 Leipheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 18.05.2011 (Az. IN 111/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
GWF Mengele GmbH, Waldstetten, Fliegerhorst G328, Günzburger Straße 70, 89340 Leipheim.Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Leipheim. Geschäftsanschrift: Fliegerhorst G328, Günzburger Straße 70, 89340 Leipheim.
GWF Mengele GmbH, Waldstetten (Industriestraße 10, 89367 Waldstetten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Industriemaschinen, insbesondere Werkzeugmaschinen und Maschinen für die industrielle Nutzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bohnacker, Thomas, Feuchtwangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Bohnacker AG mit dem Sitz in Waldstetten (Amtsgericht Memmingen HRB 11773). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung wurde am 04.09.2007 Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.