HRB 61834 B: GWG Fast Food Restaurant GmbH, Berlin, Hohenzollerndamm 151, Haus 2, 14199 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die G & G Fast Food Restaurant GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 47635 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 61834 B: GWG Fast Food Restaurant GmbH, Berlin, Hohenzollerndamm 151, Haus 2, 14199 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die G & G Gastronomie Union GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 47571 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 61834 B: GWG Fast Food Restaurant GmbH, Berlin, Hohenzollerndamm 151, Haus 2, 14199 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hohenzollerndamm 151, Haus 2, 14199 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die IHG Gesellschaft für internationale Begegnungen mbH Berlin mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 53483 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 61834 B: GWG Fast Food Restaurant GmbH, Berlin, Hohenzollerndamm 151, Haus 2, 14199 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die G & G American Bistro GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 47592 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 61834 B: GWG Fast Food Restaurant GmbH, Berlin, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Gerhard, Ingo; Geschäftsführer: 4. Asmar, Ahmad, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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