GWH Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Helaba Immobilien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 9410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GWH Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GWH Erste Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GWH Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
GWH Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main). Mit der GWH Erste Beteilungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79594) als herrschendem Unternehmen ist am 22.11.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 zugestimmt.
FÜNFUNDVIERZIGSTE BETA GMBH Vermögensverwaltungsgesellschaft, Gottmadingen (Westerbachstraße 33, 60489 Frankfurt am Main). Sitz verlegt; nun: Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79592).
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