HRB 5322: GWK Löhne GmbH, Löhne, Uphauser Weg 78, 32429 Minden. Der mit der GWK Verwaltungs GmbH (vormals GWK Minden GmbH) mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 4803) am 26.03.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
GWK Löhne GmbH, Löhne, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand), 6 (Bekanntmachungen), 7 (Stammkapital/Stammeinlagen), 11 (Vertretung), 16 (Verfügung über Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Uphauser Weg 78, 32429 Minden. Betrieb eines oder mehrerer McDonald's Restaurants gemäß einem mit der McDonald's Deutschland Inc., Zweigniederlassung Münchebn, und Frau Julia Koschitzke abgeschlossenen Franchise-Vertrag, dem die Gesellschaft beigetreten ist.
GWK Löhne GmbH, Löhne, Mühlenstr. 37, 32584 Löhne. Bestellt als Geschäftsführer: Koschitzke, Julia, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koschitzke, Sabine, Minden, * ‒.‒.‒‒; Koschitzke, Günther Willi, Minden, * ‒.‒.‒‒.
GWK Löhne GmbH, Löhne (Mühlenstr. 37, 32584 Löhne). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.01.2005 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.