GZA Gesellschaft zur Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle mbH, München (Tresckowstr. 5, 30457 Hannover). Die Verschmelzung wurde am 27.01.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hannover HRB 58469).
GZA Gesellschaft zur Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle mbH, München (Tresckowstr. 5, 30457 Hannover). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "E.ON Kernkraft GmbH" mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GZA Gesellschaft zur Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle mbH, München (Postfach 48 49, 30048 Hannover). Prokura erloschen: Albers, Ernst-Georg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.