HRB 738581: Gabriele Löhle GmbH, Reutlingen, Friedensstraße 21, 72770 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Hummel, Birgit Franziska, geb. Schmid, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 738581: Gabriele Löhle GmbH, Sindelfingen, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Neue Geschäftsanschrift: Friedensstraße 21, 72770 Reutlingen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel von Lebensmitteln und Pflanzen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung.
HRB 738581:Gabriele Löhle GmbH, Sindelfingen, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen.Bestellt als Geschäftsführer: Hummel, Birgit Franziska, geb. Schmid, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Löhle, Gabriele, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒.
Gabriele Löhle GmbH, Sindelfingen, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2011 mit Änderung vom 19.08.2011. Geschäftsanschrift: Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Gegenstand: Der Betrieb des George-Gina-Lucy Monostores Sindelfingen, der Handel mit Taschen, Textilien und modischen Acessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Löhle, Gabriele, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Löhle, Gabriele, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Gabriele Löhle e.K.", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725927) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gabriele Löhle e.K., Sindelfingen, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 25.07.2011 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gabriele Löhle GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht HRB 738581) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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