HRB 42107 B: Gaide Handelsgesellschaft mbH, Industriewaren und Baustoffe, Berlin, Belziger Straße 27, 10823 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Gaide Handelsgesellschaft mbH, Industriewaren und Baustoffe, Berlin, Belziger Straße 27, 10823 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
Gaide Handelsgesellschaft mbH, Industriewaren und Baustoffe, Berlin(Belziger Str.27, 10823 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Gaide, Wilfried Leo; Geschäftsführer:; 2. Gaide, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Gaide, Andreas.
Gaide Handelsgesellschaft mbH, Industriewaren und Baustoffe, Berlin(Belziger Str.27, 10823 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt, auf 26.000 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4(Stammkapital), § 8(Gesellschafterversammlung) und § 9(Anteilsbewertung-Entgelt). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Baustoff Schmidt GmbH mit Sitz in Mittenwalde, Amtsgericht Potsdam,HRB 6437, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..