HRA 3018: Gala-Bau Reining GmbH & Co. KG, Borken, Bertha-von-Suttner-Straße 11, 46325 Borken. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 15, 46325 Borken.
Gala-Bau Reining GmbH & Co. KG, Borken, Bertha-von-Suttner-Straße 11, 46325 Borken. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.11.2011 wirksam geworden.
Gala-Bau Reining GmbH & Co. KG, Borken, Bertha-von-Suttner-Straße 11, 46325 Borken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 16.08.2011 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Reining, Hubert, Borken, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Hubert Reining, Gartengestaltung und Baumschule in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 3315) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.