Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig, In den Waashainen 4, 38108 Braunschweig.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft galabeton mbH, Braunschweig (AG Braunschweig HRB 4307). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig, In den Waashainen 4, 38108 Braunschweig.Geschäftsanschrift: In den Waashainen 4, 38108 Braunschweig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Eisenblätter, Stefan Christoph, Peine, * ‒.‒.‒‒.
Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig (An den Waashainen 04, 38108 Braunschweig). Die Lusit-Betonelemente Liebersee GmbH mit Sitz in Belgern/Liebersee (Amtsgericht Leipzig HRB 4133) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 23.08.2007 und Änderung vom 26.02.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 23.08.2007 und 26.02.2008 mit der Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig (An den Waashainen 04, 38108 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2007 mit der Lusit-Lusoperl GmbH mit Sitz in Löhne (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 2819) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG, Braunschweig (An den Waashainen 04, 38108 Braunschweig). Die Lusit-Betonelemente Magdeburg GmbH mit Sitz in Dahlenwarsleben (Amtsgericht Stendal HRB 104538), die Lusit-Betonelemente Löhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Löhne-Gohfeld (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 567) und die Lusit-Betonelemente Reichshof GmbH mit Sitz in Reichshof-Wildbergerhütte (Amtsgericht Siegburg HRB 7757) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 23.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH & Co. KG als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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