Gallhöfer-L & B Metallbearbeitungs-GmbH, Hürth (Kalscheurener Str. 154, 50354 Hürth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Anton Gallhöfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 08.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gallhöfer-L & B Metallbearbeitungs-GmbH, Hürth (Kalscheurener Str. 154, 50354 Hürth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2008 mit der Anton Gallhöfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hürth (AG Köln HRA 18704) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gallhöfer-L & B Metallbearbeitungs-GmbH, Hürth (Kalscheurener Str. 154, 50354 Hürth). Der mit der Anton Gallhöfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hürth (AG Köln, HRA 18704) am 26.04.1993 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.12.2007 zum 31.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.