HRB 701682:Gameforge Productions GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Str. 8-10, 76131 Karlsruhe.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2014 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gameforge 4D GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 718029) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) am 06.10.2011 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 701682:Gameforge Productions GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Str. 8-10, 76131 Karlsruhe.Bestellt als Geschäftsführer: Haar, Tobias, Dielheim, * ‒.‒.‒‒; van Husen, Carsten, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösner, Alexander, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Haar, Tobias, Dielheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Sester, Martin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
Gameforge Productions GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Str. 8-10, 76131 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Jennen, Christoph, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.02.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gameforge Publishing Services GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 709349) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gameforge Productions GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Str. 8-10, 76131 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Inflammables GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 708017) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gameforge Productions GmbH, Karlsruhe, Albert-Nestler-Str. 8-10, 76131 Karlsruhe. Der zwischen der Gesellschaft und der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) am 27.02.2007 abgeschlossene und am 28.11.2007 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2011 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Gameforge AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 701268) wurde am 06.10.2011 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 07.10.2011 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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