Gameiro Consult Immobilienverwaltung GmbH, Porta Westfalica (Kreckenhof 1, 32457 Porta Westfalica). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gameiro Consult OHG in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen HRA 3133) am 20.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gameiro Consult Immobilienverwaltung GmbH, Porta Westfalica (Kreckenhof 1, 32457 Porta Westfalica). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 mit Ergänzungen vom 09.12.2005 und 07.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Gameiro Consult OHG mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen 16 HRA 3133) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.