HRA 205205: Enot IT-Service Systemhaus e. K., Ganderkesee, Theodor-Storm-Weg 13, 27777 Ganderkesee. Eingetreten als Inhaber: Diehl, Wolfgang, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaber: Dil, Elena, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒.
HRA 205205: Enot IT-Systemhaus e. K., Ganderkesee, Theodor-Storm-Weg 13, 27777 Ganderkesee. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Enot IT-Service Systemhaus e. K.
HRA 205205: Enot IT-Service Systemhaus e. K., Ganderkesee, Theodor-Storm-Weg 13, 27777 Ganderkesee. (Dienstleistungen im IT-Bereich, Service und Wartungsarbeiten an Einzel-PC, Servern, Netzwerken, Telefonanlagen, Drucker etc., Handel mit Artikeln aus dem gesamten IT-Bereich (PC, Notebooks, Peripherie, Zubehör, Verbrauchsmaterial etc.) sowie Erstellen und Handel von und mit Software & Webseiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Theodor-Storm-Weg 13, 27777 Ganderkesee. Inhaber: Dil, Elena, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Enot IT Service Systemhaus UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ganderkesee (Amtsgericht Oldenburg HRB 207962) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Diese Veröffentlichung ergänzt und berichtigt die am 20.12.2016 erfolgte Veröffentlichung bzgl. der zu HRB 205205 am selben Tage erfolgten Eintragung.