Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Näch Änderung der Vertretungsbefugnis
Geschäftsführer:
Dr. Zickgraf, Patrik, Mainz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
24.03.2024
Lotz
b)
Fall 5 |
HRB 51032: Ganzimmun Diagnostics GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz. Prokura erloschen: Dr. Stöhr, Josef, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wegener, Patrick Simon, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 51032: Ganzimmun Diagnostics GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz. Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte b) vom 17.02.2022 von Amts wegen ergänzt: Mit der MVZ Labor Dr. Kirkamm GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 44799) als herrschendem Unternehmen ist am 17.09.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 17.09.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 6622: GANZIMMUN DIAGNOSTICS AG, Mainz, Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.11.2021 im Wege des Formwechsels in die Ganzimmun Diagnostics GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 51032) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 51032: Ganzimmun Diagnostics GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2021. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz. Gegenstand: Der Betrieb eines Forschungs- und Routinelabors. Das Unternehmen wird Analysen und wissenschaftliche Untersuchungen als Dienstleistungen durchführen. Das Unternehmen ist zur Gründung, Erwerb und Verwaltung von Einrichtungen zur Durchführung von Diagnosen und Therapieformen berechtigt. Das Unternehmen kann alle sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte durchführen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Zickgraf, Patrik, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franke, Martin, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Martin, Michael, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒; Dr. Stöhr, Josef, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GANZIMMUN DIAGNOSTICS AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6622) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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