Gap (Deutschland) GmbH, Düsseldorf (Flinger Straße 27, 40213 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Modehaus H & M Hennes & Mauritz GmbH am 30.06.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Gap (Deutschland) GmbH, Düsseldorf (Flinger Straße 27, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der Modehaus H & M Hennes & Mauritz GmbH mit Sitz in München (AG München HRB 72569) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.