Garbe Othmarschen GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Garbe Living Hamburg Development GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94445). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Erste Hamburger Immobilien Abwicklungs-GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 26068), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Garbe Othmarschen GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg.
Garbe Othmarschen GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg. (a) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern oder Bewerbern gem. § 34 c Abs. (1) Ziffer 4 a) der Gewerbeordnung; b) die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume gem. § 34 c Abs. (1) Ziffer 1 der Gewerbeordnung; c) die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Beteiligungsgesellschaften an Immobilien. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Garbe Living Hamburg Development GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 94445). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Garbe Othmarschen GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 102134) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.