Gardner Denver Industries GmbH, Kirchhain (Emcostraße 2 - 4, 35274 Kirchhain). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gardner Denver Elmo Technology GmbH am 28.11.2006 eingetragen worden.
Gardner Denver Industries GmbH, Kirchhain (Emcostraße 2 - 4, 35274 Kirchhain). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gardner Denver Elmo Technology GmbH mit Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt HRB 4817) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gardner Denver Industries GmbH, Kirchhain (Emcostraße 2 - 4, 35274 Kirchhain). Mit der Gardner Denver Holdings GmbH & Co. KG mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 13791) als herrschendem Unternehmen ist am 07.12.2006 ein Ergebnisübernahmevertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.