Garten- und Landschaftsbau Bougé GmbH, Aachen (Albert-Einstein-Str. 23, 52076 Aachen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterHarald Bougé übertragen. Dieser führt das bisher von der Gesellschaft betriebene Handelsgeschäft weiter unter der Firma Garten- und Landschaftsbau Bougé e.K.. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
52076 Aachen
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Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH