HRB 29468: Garten- und Landschaftsbau IGEL GmbH, Essen, Saalestraße 18, 45136 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Rellinghauser Straße 258, 45136 Essen.
HRB 29468: Garten- und Landschaftsbau IGEL GmbH, Essen, Saalestraße 18, 45136 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2018. Geschäftsanschrift: Saalestraße 18, 45136 Essen. Die Ausführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kadrijaj, Halil, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kadrijaj, Halil, Essen, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Garten- und Landschaftsbau IGEL e.K. in Essen (Amtsgericht Essen HRA 10834) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 29468: Garten- und Landschaftsbau IGEL GmbH, Essen, Saalestraße 18, 45136 Essen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.10.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.