HRB 11258 NP: Gartenbaubetrieb Carmen Damer GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 16 A, 16761 Hennigsdorf. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Geschäftsjahr).
HRB 11258 NP: Gartenbaubetrieb Carmen Damer GmbH, Mühlenbecker Land, Neuendorfstraße 16 A, 16761 Hennigsdorf. Sitz der Firma: Hennigsdorf. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz).
HRB 11258 NP: Gartenbaubetrieb Carmen Damer GmbH, Mühlenbecker Land, Neuendorfstraße 16 A, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Neuendorfstraße 16 A, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsführer: Damer, Carmen, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Green, Lars, * ‒.‒.‒‒, Viby/Dänemark, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Madsen, Soren Christian, * ‒.‒.‒‒, Risskov/Dänemark, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 11258 NP: Gartenbaubetrieb Carmen Damer GmbH, Mühlenbecker Land, Seering 38, 16567 Mühlenbecker Land. Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 1, Spalte 6b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Frau Carmen Damer als Inhaberin der Firma Gartenbaubetrieb Carmen Damer e.Kfr. mit dem Sitz in Mühlenbecker Land (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2844) auf Grund des Spaltungsplans vom 12.08.2015; 15.09.2015. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 11258 NP: Gartenbaubetrieb Carmen Damer GmbH, Mühlenbecker Land, Seering 38, 16567 Mühlenbecker Land. Geschäftsanschrift: Seering 38, 16567 Mühlenbecker Land. Gegenstand: Gartenbaubetrieb zur Aquarienpflanzenproduktion. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Damer, Carmen, * ‒.‒.‒‒, Mühlenbecker Land, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Frau Carmen Damer als Inhaberin der Firma Gartenbaubetrieb Carmen Damer e.Kfr. mit dem Sitz in Mühlenbecker Land (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2844 NP) auf Grund des Spaltungsplans vom 14.08.2015, 15.09.2015. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.