Gartencenter Heinrich Ramme GmbH, Lohmar, Kirchstraße 12, 53797 Lohmar. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 10.12.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 das von Herrn Heinrich Rüdiger Ramme, Lohmar, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Heinrich-Rüdiger Ramme e. Kfm." mit Niederlassung in Lohmar (Amtsgericht Siegburg, HRA 5561) betriebene Unternehmen als Gesamtheit mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Heinrich-Rüdiger Ramme e.Kfm., Lohmar, Amtsgericht Siegburg HRA 5561) am 08.03.22013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53797 Lohmar
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Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH