HRB 742380: Gartenservice Schreiner GmbH, Ludwigsburg, Junkerleswiesen 2, 71634 Ludwigsburg. Neue Geschäftsanschrift: Monreposstraße 27, 71634 Ludwigsburg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Schreiner, Jürgen Horst, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Gartenservice Schreiner GmbH, Ludwigsburg, Junkerleswiesen 2, 71634 Ludwigsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2012 mit Nachtrag vom 01.08.2012 sowie vom 05.09.2012. Geschäftsanschrift: Junkerleswiesen 2, 71634 Ludwigsburg. Gegenstand: Neu- und Umgestaltung von Gärten; Gartenpflege und Baumpflege; Pflasterungen; Handel mit gärtnerischen Produkten, Materialen, Baustoffen und Pflanzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schreiner, Jürgen Horst, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Schreiner, Carmen, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Gartenservice Schreiner e.K.", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRA 727686) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.07.2012 mit Nachtrag vom 01.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.