Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
20 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Walter, Christoph Hans-Peter,
Waldbronn, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Hillenbrand, Berthold Klaus,
Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.01.2024
Pramhas |
19 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sicher
und gute Versorgung mit Wohnraum. Die
Genossenschaft kann Immobilien in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, betreuen und
verwalten. Hierzu zählen u.a. alle
Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Verkehrs- und Freizeitimmobilien und
damit verbundene Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungs-
und Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen erbringen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
ihrem Zweck zu dienen. Die
Genossenschaft kann Spareinlagen nur
von ihren Mitgliedern oder deren
Angehörigen annehmen. Die Grundsätze
für den Sparverkehr zwischen der
Genossenschaft und den Sparern
richten sich nach den besonderen
Bestimmungen gemäß Teil B dieser
Satzung (Sparordnung). Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2
Abs. 5 zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemeinsam
über die Voraussetzungen. |
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a)
Die Generalversammlung vom 22.11.2022 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere in
§ 2 (Zweck und Gegenstand), beschlossen. |
a)
27.03.2023
Pramhas |
GnR 100031: Gartenstadt Karlsruhe eG, Karlsruhe (Ostendorfplatz 2, 76199 Karlsruhe). Die Generalversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) beschlossen.
GnR 100031: Gartenstadt Karlsruhe eG, Karlsruhe (Ostendorfplatz 2, 76199 Karlsruhe). Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Voraussetzungen.
GnR 100031: Gartenstadt Karlsruhe eG, Karlsruhe (Ostendorfplatz 2, 76199 Karlsruhe). Die Vertreterversammlung vom 15.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze.
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