Garvens-Bodenbeläge Handelsgesellschaft m.b.H., Seevetal (Am Bauhof 23, 21218 Seevetal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INVER GmbH Teppich - Teppichboden mit Sitz in Mönchengladbach am 25.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Garvens-Bodenbeläge Handelsgesellschaft m.b.H., Seevetal (Am Bauhof 23, 21218 Seevetal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 mit der INVER GmbH Teppich -Teppichboden mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2315) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.