Gasification Holding GmbH, Hamburg, Große Bäckerstraße 13, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der MERICA Real Estate GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 92731) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden MERICA Real Estate GmbH am 06.07.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TURINA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Große Bäckerstraße 13, 20095 Hamburg.Die Gesellschafterversammlungen vom 19.10.2009 und 27.11.2009 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) 2, (Gegenstand) und 6 beschlossen. Neue Firma: Gasification Holding GmbH. die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, die in der Vergasungstechnologie tätig sind, die Verwaltung derartiger Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.
TURINA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Große Bäckerstraße 13, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Große Bäckerstraße 13, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2009 mit der SCH-Choren Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 89524) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.