Gassen-Fleisch-Contor Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Bleichstraße 28, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2008 mit der GEMI-FOOD Fleischhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 6960) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der GEMI-FOOD Fleischhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 6960) wurde am 05.08.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66111 Saarbrücken
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH