Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH, Frankfurt a.M., Frankfurt am Main, Gutleutstraße 75, 60329 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH mit Sitz in Stuttgart am 08.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH, Frankfurt a.M., Frankfurt am Main, Gutleutstraße 75, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gassmann + Grossmann Baumangement GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 19362) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH, Frankfurt a.M., Frankfurt am Main, Gutleutstraße 75, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Grossmann, Reinhardt, Esslingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gassmann + Grossmann Baumangement GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 729128) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH, Frankfurt a.M., Frankfurt am Main, Gutleutstraße 75, 60329 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Rösch, Rainer, Offenburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Abdolnazari, Leila, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH, Frankfurt a.M., Frankfurt am Main, Gutleutstraße 75, 60329 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
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