Gast Werbung GmbH, Wuppertal (Rosenthalstr. 12, 42369 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden COGA Werbeagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 15.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gast Werbung GmbH, Wuppertal (Rosenthalstr. 12, 42369 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2005 mit der COSA GmbH (demnächst COGA GmbH) mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 10683) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gast Werbung GmbH, Wuppertal (Rosenthalstr. 12, 42369 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 600,00 EUR beschlossen. 25.600,00 EUR.