HRB 31023:Gast und Service Götte Wörth-GmbH, Wörth am Rhein, Kühgrunddamm 8, 76744 Wörth am Rhein.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.08.2015 erfolgt. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der zwischen der Gesellschaft und der "GAST UND SERVICE GÖTTE HOLDING GMBH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107595) am 15.09.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 31023:Gast und Service Götte Wörth-GmbH, Wörth am Rhein, Kühgrunddamm 8, 76744 Wörth am Rhein.Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die ersatzlose Streichung von § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile, Austritt) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2015 mit der GAST UND SERVICE GÖTTE HOLDING GMBH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107595) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gast und Service Götte Wörth-GmbH, Wörth am Rhein, Kühgrunddamm 8, 76744 Wörth am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2011. Geschäftsanschrift: Kühgrunddamm 8, 76744 Wörth am Rhein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von einem Restaurant als Franchise-Nehmerin nach dem McDonald's-System. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Götte, Marion, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Gast und Service Götte Holding GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107595) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.09.2011. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat am 15.09.2011 durch Beschluss dem Vertrag zugestimmt.