Gasthof Otto Gräper GmbH, Wulfsen, Am Bahnhof 7, 21445 Wulfsen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Gasthof Große GmbH.
Gasthof Otto Gräper GmbH, Wulfsen, (Am Bahnhof 7, 21445 Wulfsen).Nicht mehr Geschäftsführer: Gräper, Martina, Wulfsen, * ‒.‒.‒‒.
Gasthof Otto Gräper GmbH, Wulfsen (Am Bahnhof 7, 21445 Wulfsen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2007. Gegenstand: Betreiben eines Gasthofs sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gräper, Martina, Wulfsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Große, Günter, Wulfsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Gasthof Otto Gräper, Inh. Martina Gräper e.K. mit Sitz in Wulfsen (Amtsgericht Lüneburg HRA 110165 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2007 . Die Ausgliederung ist mit der heute erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.