HRB 221898: Gastro Trends Services GmbH, Hannover, Bornumer Straße 164, 30453 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Hensoldt, Björn, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 221898: Gastro Trends Services GmbH, Hannover, Bornumer Straße 164, 30453 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Holtmann, Timo, Bad Münder, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 221898: Gastro Trends Services GmbH, Hannover, Bornumer Straße 164, 30453 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.04.2021. Geschäftsanschrift: Bornumer Straße 164, 30453 Hannover. Gegenstand: Die Führung von und Beteiligung an sowie die Durchführung von ambulanten gastronomischen Unternehmungen, Beteiligung an solchen Unternehmungen sowie Einbringung von Dienstleistungen für vorgenannte gastronomische Aktivitäten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hensoldt, Wolfgang, Schwarmstedt, * ‒.‒.‒‒; Mestwerdt, Moritz, Schwarmstedt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteils (Teilbetrieb "ambulant") der Gastro Trends Hannover GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 216800) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 06.04.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.