Gastro-Park Restaurant GmbH, Kaltenkirchen, Auf dem Berge 1, 24568 Kaltenkirchen. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 05.01.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 6422 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Gastro-Park Restaurant GmbH, Kaltenkirchen, Auf dem Berge 1, 24568 Kaltenkirchen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Dodenhof Kaltenkirchen Immobilien u. Dienstleistungs KG (Amtsgericht Kiel, HRA 6422 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..